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Energieberatung und Sanierungsfahrplan: Was bringt das vor der Wärmepumpe?
Für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zahlt das BAFA 50 Prozent des Beraterhonorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für die Wärmepumpe selbst brauchen Sie keinen iSFP: Die KfW-Förderung beantragen Sie mit einer Bestätigung eines Fachbetriebs oder einer Energieeffizienz-Expertin. Ein iSFP lohnt sich vor allem, wenn Sie auch Dämmung, Fenster oder die Heizungsoptimierung planen. Wird eine Maßnahme aus dem iSFP umgesetzt und erfüllt sie die Bedingungen für den iSFP-Bonus, verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten. Kostenlose Erstberatung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Quellen geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Prüfung Ihres Hauses.
Zum Mitnehmen ins Fachgespräch. Im Druckdialog auch als PDF speicherbar.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein iSFP ist ein Energieberatungsbericht, den eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ erstellt (Richtlinie Nr. 2 l). Er zeigt entweder eine Sanierung Schritt für Schritt oder den Weg zu einem geförderten Effizienzhaus in einem Zug.
Beraten dürfen nur Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Wohngebäude geführt werden. Das BAFA verweist auf diese Liste.
Quelle: BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (abgerufen am 21.10.2026).
Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung?
Das BAFA fördert die Beratung mit einem Zuschuss zum Honorar:
- Sie zahlen das Honorar zunächst voll. Der Zuschuss wird nach Prüfung ausschließlich an Sie als Antragsteller ausgezahlt, nicht an das Beratungsunternehmen.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Hauses muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich scrollen.
| Gebäude | Zuschuss |
|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus | 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro |
| Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten | 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 850 Euro |
| Zusätzlich bei Eigentümergemeinschaften | Einmalig höchstens 250 Euro, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird |
Quelle: BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (abgerufen am 21.10.2026).
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Vorhabenbeginn. Als Beginn gilt beim BAFA schon der Abschluss eines wirksamen Beratungsvertrags. Einen Vertrag vorher zu schließen ist ausnahmsweise zulässig, wenn er an die Förderzusage gekoppelt ist, also erst mit der Zusage wirksam wird (aufschiebende Bedingung) oder bei einer Ablehnung entfällt (auflösende Bedingung). Der Berater kann den Antrag für Sie stellen, wenn Sie ihn bevollmächtigen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter brauchen dafür eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.
Quelle: BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (abgerufen am 21.10.2026).
Was bringt der iSFP bei späteren Sanierungen?
Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, die das BAFA fördert, gibt es einen iSFP-Bonus. Laut Richtlinie gilt er nur, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und mindestens 30.000 Euro (brutto) förderfähige Kosten hat. Der iSFP muss schon bei Antragstellung vorliegen (Nr. 8.4.2).
Wird der iSFP-Bonus gewährt, steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit und für die zweite bis sechste Wohneinheit von 15.000 auf 30.000 Euro (Nr. 8.3.1 a). Zusätzlich gibt es 5 Prozentpunkte auf den Teil der Kosten, der über der normalen Höchstgrenze liegt. Wer zum Beispiel nur Fenster für 12.000 Euro einbauen lässt, erreicht die 30.000 Euro nicht und bekommt trotz iSFP weder Bonus noch höhere Grenze. Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen sind vom Bonus ausgenommen.
Für die Heizung selbst, also auch die Wärmepumpe, gilt der iSFP-Bonus nicht (Nr. 8.4.2). Prüfen Sie Ihren Fall deshalb mit der Beraterin oder dem Berater, bevor Sie einen iSFP vor allem wegen der Förderung beauftragen.
Brauche ich für die Wärmepumpe eine Energieberatung?
Nein. Für den KfW-Zuschuss erstellt ein Fachunternehmen oder ein Experte für Energieeffizienz die Bestätigung zum Antrag (BzA). Ein iSFP ist dafür nicht vorgeschrieben.
Eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten fördert die Richtlinie mit 50 Prozent, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis zu 5.000 Euro förderfähigen Kosten. Das gilt für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetze und Heizungsoptimierung, nicht für den Einbau einer einzelnen Wärmepumpe (Nr. 5.5, 8.3.1 b und 8.4.7).
Unsere Einschätzung: Eine unabhängige Beratung kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn unklar ist, ob die Heizkörper reichen oder ob erst gedämmt werden sollte.
Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF, abgerufen am 21.10.2026).
Welche Beratung ist kostenlos?
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät telefonisch, online, per Video und in Beratungsstellen kostenlos; auch der Vergleich von Wärmepumpen-Angeboten ist kostenlos. Eine Beratung bei Ihnen zu Hause kostet höchstens 40 Euro Eigenanteil. Für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis sind alle Angebote kostenfrei. Die kostenlose Hotline lautet 0800 809802400.
Diese Beratung ersetzt keinen geförderten iSFP, ist aber ein guter erster Schritt, um Fragen zu sortieren.
Quelle: Energieberatung der Verbraucherzentrale: Beratungsangebote (abgerufen am 21.10.2026).