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Wissen für Ihr Vorhaben

Wärmepumpen-Förderung 2026: Wie hoch sie ist und wie der Antrag klappt

Für eine neue Wärmepumpe zahlt die KfW (Programm 458) privaten Eigentümern 2026 einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind bis zu 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Beim Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 Euro Kosten berücksichtigt (Förderrichtlinie vom 17.08.2026, gültig seit 21.07.2026). Entscheidend ist die Reihenfolge: Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag, erst danach Arbeiten.

Quellen geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Prüfung Ihres Hauses.

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Wie hoch ist die Förderung 2026?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu zwei persönlichen Boni zusammen. Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten. Das sind die Bruttoausgaben einschließlich Mehrwertsteuer, höchstens bis zur Höchstgrenze. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.

Gefördert wird nur in bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Einbau muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems verbunden sein, unter anderem mit einem hydraulischen Abgleich.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich scrollen.

Bausteine der KfW-Heizungsförderung 458 bei Antrag ab 21.07.2026
BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 % bei Antrag bis 31.12.2026; für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 laut Richtlinie 15 % (siehe unten)Alle Antragsberechtigten, auch bei Vermietung
Klimageschwindigkeits-Bonus16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkendSelbst bewohnt; Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; fachgerechte Entsorgung; danach keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung mehr für diese Räume
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %Selbst bewohnt; zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro; mit mindestens einem Kind unter 18 werden 10.000 Euro abgezogen
Obergrenze70 %, bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) 80 %Gilt für Grundförderung und Boni zusammen
Höchstgrenze der Kosten28.000 Euro für die erste WohneinheitZweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Bis wann gibt es wie viel?

Der Klimageschwindigkeits-Bonus und die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit sinken ab Februar 2027 jedes halbe Jahr. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht, nicht der Einbau.

Ab dem 1. August 2028 gibt es keinen Klimageschwindigkeits-Bonus mehr. Die Höchstgrenze sinkt danach weiter um je 750 Euro pro Halbjahr, bis sie ab dem 1. August 2030 bei 22.000 Euro liegt.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich scrollen.

Stufen nach Antragseingang laut Förderrichtlinie
AntragseingangKlimageschwindigkeits-BonusHöchstgrenze erste Wohneinheit
21.07.2026 bis 31.01.202716 %28.000 Euro
01.02.2027 bis 31.07.202712 %27.250 Euro
01.08.2027 bis 31.01.20288 %26.500 Euro
01.02.2028 bis 31.07.20284 %25.750 Euro
01.08.2028 bis 31.01.2029entfällt25.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Was ändert sich ab dem ersten Quartal 2027?

Die Förderrichtlinie enthält bereits Änderungen, die ab dem ersten Quartal 2027 gelten sollen. Einen genauen Starttag nennt die Richtlinie nicht; Näheres zum EU-Ursprung der Wärmepumpe soll das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen regeln (Nr. 8.4.6). Behandeln Sie die folgenden Punkte deshalb als angekündigt, nicht als heute anwendbar.

  • Fördersatz: Für Wärmepumpen beträgt die Grundförderung dann 15 statt 30 Prozent (Nr. 8.4.1 c).
  • Wertschöpfungs-Bonus: Zusätzlich 15 Prozentpunkte, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat (Nr. 8.4.6). Einzelheiten regelt ein Infoblatt.
  • Ausschluss: Keine Förderung mehr, wenn das Gebäude schon mit einer förderfähigen Anlage wie einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseheizung versorgt wird, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist, oder bereits an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist. Der Ersatz des Gas-, Öl- oder Kohleteils einer bivalenten Anlage bleibt förderfähig (Nr. 5.3).
  • Ältere Anlagen: Wird eine solche Anlage ersetzt, die vor 2008 in Betrieb ging, werden laut Richtlinie pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt (Nr. 8.3.3).
  • Einen Effizienzbonus sieht die Richtlinie vom 17.08.2026 nicht mehr vor.

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Rechenbeispiel: Was bedeutet das in Euro?

Unsere eigene Rechnung mit den Sätzen der Richtlinie: Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, Antrag bis 31.12.2026, förderfähige Kosten von 28.000 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent ergibt 8.400 Euro. Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent sind es 46 Prozent, also 12.880 Euro. Bei der Obergrenze von 70 Prozent wären es 19.600 Euro, bei 80 Prozent 22.400 Euro. Für einen Antrag ab Januar 2027 gilt das Beispiel nicht unverändert, weil sich die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 ändert.

Kosten über der Höchstgrenze werden nicht gefördert. Kostet die Anlage zum Beispiel 36.000 Euro, rechnet die KfW höchstens mit 28.000 Euro. Ob Sie die Bedingungen erfüllen, entscheidet die KfW im Einzelfall; das Beispiel ist keine Zusage.

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Wie wird das Einkommen für den Bonus berechnet?

Die KfW bildet den Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024. Zum Haushalt zählen die dort gemeldeten Eigentümer sowie ihre Ehe- oder Lebenspartner; Minderjährige werden nicht mitgerechnet.

Nachgewiesen wird das Einkommen grundsätzlich mit Einkommensteuerbescheiden. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide oder Nichtveranlagungsbescheide akzeptiert die KfW nicht. Eine Ausnahme nennt die KfW für Rentnerinnen und Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben: Sie reichen die Rentenbezugsmitteilung, für weitere Renten eine Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG und eine Selbsterklärung ein, dass es keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte gibt. Klären Sie Ihren Fall im Zweifel direkt mit der KfW. Nachweise zum Einkommensbonus nach den neuen Bedingungen lassen sich laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen.

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

KfW oder BAFA: Wer ist zuständig?

Den Zuschuss für eine neue Heizung, also auch für die Wärmepumpe, beantragen Sie bei der KfW. Maßnahmen an der Gebäudehülle, sonstige Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung laufen über das BAFA (Richtlinie Nr. 9.1). Für dieselben Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden.

Unser Vorbereitungstipp: Legen Sie eine kurze Vorhabensübersicht an. Notieren Sie Eigentumsverhältnisse, Nutzung, alte Heizung und deren Baujahr, geplante Anlage und geplanten Zeitraum. Kennzeichnen Sie Unbekanntes ausdrücklich, damit ein Gespräch die fehlenden Angaben klären kann.

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Darf ich vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, für KfW 458 müssen Sie sogar vor dem Antrag einen Vertrag schließen, aber nur mit einer Förderklausel: Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist, oder er endet, wenn sie nicht zugesagt wird. Ein Vertrag ohne diese Klausel kann die Förderung ausschließen.

Für KfW 458 muss vor dem Antrag ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage vorliegen. Er muss auch den voraussichtlichen Umsetzungszeitpunkt enthalten. Eine solche Bedingung lässt sich laut KfW nicht nachträglich ergänzen. Ist die Heizung schon eingebaut, ist keine Förderung mehr möglich.

Legen Sie dafür Vertragsentwurf, Angebot und geplante Termine nebeneinander. Lassen Sie Unklarheiten vor der Unterschrift klären, insbesondere wenn mehrere Betriebe beteiligt sind oder schon ein Auftrag vorliegt. Dieser Überblick ersetzt keine Prüfung des individuellen Vertrags.

Quelle: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).

Wie läuft der Antrag ab, und welche Fristen gelten?

Ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Danach schließen Sie den Vertrag mit Förderklausel und stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“. Nach der Zusage dürfen die Arbeiten beginnen.

Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Die Nachweise mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) und den Rechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung eingereicht werden, spätestens sechs Monate nach Ablauf der 36 Monate. Sonst verfällt der Zuschuss.

Führen Sie dazu eine eigene Aufgabenliste mit zuständiger Person, Termin und Ablageort. Die KfW verlangt, die Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren.

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Quelle: KfW: Aktuelle Informationen und Ablauf der Heizungsförderung.

Steuerbonus statt Zuschuss?

Statt des Zuschusses können Sie die Kosten auch über die Einkommensteuer geltend machen. Nach § 35c EStG ermäßigt sich die Steuer um insgesamt 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), höchstens um 40.000 Euro je Objekt.

Voraussetzungen: Sie bewohnen das Haus selbst, es ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, und das ausführende Fachunternehmen stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein (§ 52 Abs. 35a EStG).

Beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht: Wer den Zuschuss erhält, kann für diese Maßnahme den Steuerbonus nicht nutzen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, klärt eine Steuerberatung.

Quelle: Gesetze im Internet: § 35c Einkommensteuergesetz.

Quelle: Gesetze im Internet: § 52 Einkommensteuergesetz (Absatz 35a).

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Gibt es zusätzlich einen günstigen Kredit?

Ja. Den Ergänzungskredit der KfW (Programme 358 und 359) können Sie mit dem Zuschuss kombinieren. In der Kreditförderung liegt die Höchstgrenze bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro wird der Zins für die erste Zinsbindung aus Bundesmitteln verbilligt.

Der Kredit wird über Finanzierungsinstitute vergeben, also etwa über Ihre Bank. Fragen Sie dort früh nach, weil Kreditprüfung und Förderantrag zeitlich zusammenpassen müssen.

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, PDF).

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Bundesförderung und regionale Angebote getrennt suchen

Die Förderdatenbank des Bundes bietet eine Suche nach Programmen von Bund, Ländern und EU. Ergänzen Sie Ihre Recherche um die offiziellen Seiten Ihrer Kommune und gegebenenfalls Ihres regionalen Förderinstituts.

Andere öffentliche Mittel lassen sich mit der Bundesförderung grundsätzlich kombinieren, insgesamt aber nur bis zu 60 Prozent der geförderten Kosten (Kumulierungsgrenze). Notieren Sie für jeden Treffer: Ist die Antragstellung offen? Wer darf beantragen? Welche Reihenfolge gilt? Eine Fundstelle ist noch keine Zusage.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes: Programme und regionale Suche.

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Mit diesen Fragen ins nächste Gespräch gehen

Unsere Checkliste hilft, Förderrecherche und Hausbudget zusammenzuführen. Lassen Sie jede Antwort dem konkreten Angebot zuordnen. Wir geben hier Orientierung und bewilligen keine Förderung.

  • Welche angebotenen Positionen wurden bei der Förderprüfung berücksichtigt?
  • Wer erstellt welche Bestätigung, und was kostet diese Leistung?
  • Bis wann muss der Antrag eingehen, damit die aktuelle Bonusstufe gilt?
  • Welche Zahlungen werden wann fällig, und wie überbrücke ich den Zeitraum bis zur Auszahlung?
  • Welchen Betrag müsste ich ohne eine erwartete Förderung tragen?