Was könnte der Strom pro Jahr kosten?
Wärmebedarf, Effizienz und Ihren Strompreis einsetzen. Sehen, wie sich die jährlichen Verbrauchskosten verändern.
Zum WärmepumpenrechnerWissen für Ihr Vorhaben
Eine neue Heizung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Orientierung für Eigentümer in Deutschland: vom Heizungsgesetz 2026 und der Förderung 2026 über Kosten und das passende System bis zur Wahl eines guten Fachbetriebs.
Quellen geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Prüfung Ihres Hauses.
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Wärmebedarf, Effizienz und Ihren Strompreis einsetzen. Sehen, wie sich die jährlichen Verbrauchskosten verändern.
Zum WärmepumpenrechnerEin kurzer Check ordnet Ihr Vorhaben ein und zeigt, welche Fragen Sie als Nächstes mit Fachbetrieb und Förderstelle klären sollten.
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Der Grundlagen-Leitfaden erklärt den Wärmekreislauf, Vorteile und Voraussetzungen mit anschaulichen Illustrationen.
Welche Lösung passt zu Gebäude, Heizkörpern, Warmwasser und vorhandener Solaranlage – und wie läuft sie danach gut?
Haus und Heizkörper
Was Ihr Haus braucht und welche Fragen ein Fachbetrieb vor der Planung klären sollte.
Ratgeber lesenWärmepumpe und Solarstrom
Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Stroms für Ihre Wärmepumpe liefern. Sie macht die Heizung aber nicht automatisch unabhängig vom Stromnetz: Gerade in der Heizzeit ist der Solarertrag geringer. Entscheidend ist, wann das Dach Strom erzeugt und wann Haushalt und Wärmepumpe ihn benötigen.
Ratgeber lesenGröße und Heizlast
Wie groß Ihre Wärmepumpe sein muss, ergibt sich aus der Heizlast Ihres Hauses: der Wärmeleistung, die an sehr kalten Tagen gebraucht wird. Für die KfW-Förderung muss die Anlage deshalb nach einer raumweisen Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 ausgelegt werden, ausdrücklich um zu große und zu kleine Anlagen zu vermeiden. Im Feldtest des Fraunhofer ISE waren viele Wärmepumpen in Bestandshäusern, gemessen am Verbrauch, zu groß.
Ratgeber lesenWärmepumpenarten vergleichen
Die passende Wärmepumpenart hängt davon ab, welche Wärmequelle Ihr Grundstück bietet und wie Ihr Haus Wärme verteilt. Klären Sie zuerst diese Voraussetzungen. Eine Rangliste einzelner Geräte beantwortet die Systemfrage noch nicht.
Ratgeber lesenHybridheizung
Bei einer Hybridheizung übernimmt eine Wärmepumpe die Grundlast, ein Gas-, Öl- oder Biomassekessel springt bei großer Kälte oder hohem Warmwasserbedarf ein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz nennt die Wärmepumpen-Hybridheizung seit dem 29. Juli 2026 als eigene Option beim Heizungstausch (§ 42). Die Bio-Pflichtanteile für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 gelten bei passender Auslegung und Betriebsweise als erfüllt; je nach Betriebsweise und Gebäudegröße ist dafür später ein Nachweis nötig (§ 43 Abs. 5). Gefördert wird im Wesentlichen der Wärmepumpen-Teil, und nur, wenn die versorgten Wohnungen danach zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es in der Regel nicht, solange ein fossiler Kessel weiter heizt.
Ratgeber lesenEinstellen und warten
Eine Wärmepumpe arbeitet am effizientesten mit einer möglichst niedrigen Vorlauftemperatur. Die Heizkurve sollte ein Fachbetrieb passend zum Haus einstellen; eine starke Nachtabsenkung bringt bei Wärmepumpen laut Verbraucherzentrale wenig. Ob die Anlage gut läuft, zeigt die Jahresarbeitszahl: Teilen Sie die erzeugte Wärme eines Jahres (Wärmemengenzähler) durch den Stromverbrauch im selben Zeitraum. Ab etwa 3 gilt eine Wärmepumpe als effizient. Für die Routinewartung rechnet die Verbraucherzentrale mit etwa 150 bis 300 Euro im Jahr, dazu kommen Arbeits- und Fahrtzeit des Fachbetriebs.
Ratgeber lesenWarmwasser
Die Wärmepumpe kann das Warmwasser mit erwärmen, meist über einen Speicher. Weil dafür höhere Temperaturen nötig sind, arbeitet sie dabei oft weniger effizient als beim Heizen. Gegen Legionellen sollte Warmwasser laut Verbraucherzentrale auf mindestens 60 Grad erhitzt werden; sie empfiehlt, den Speicher dauerhaft mit 60 Grad zu betreiben. Als Faustregel nennt sie etwa 50 Liter Speicher pro Person. Statt eines Trinkwasserspeichers ist auch eine Frischwasserstation möglich, die das Wasser erst beim Zapfen mit Heizungswärme erwärmt; ganz ohne die Heizungswärmepumpe kommen ein elektrischer Durchlauferhitzer oder eine separate Warmwasser-Wärmepumpe aus.
Ratgeber lesenBegriffe nach Themen
Wer eine Wärmepumpe plant, begegnet vielen Fachbegriffen. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt, sortiert nach Technik, Heizung im Haus, Strom, Förderung und Recht. Jede Erklärung stützt sich auf die genannten Quellen; ausführlicher geht es in den verlinkten Ratgebern weiter.
Ratgeber lesenInvestition, laufenden Verbrauch und Förderbedingungen getrennt betrachten.
Kosten und Stromverbrauch
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 2026 insgesamt 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen ausgewertet: Die Gesamtpreise lagen zwischen 21.099 und 54.168 Euro, im Schnitt bei rund 36.400 Euro (Pressemitteilung vom 02.07.2026). Dazu kommen Strom und Wartung im Betrieb. Für eine erste Stromrechnung teilen Sie die benötigte jährliche Wärmemenge durch die angenommene Jahresarbeitszahl und multiplizieren das Ergebnis mit dem Strompreis. Das liefert eine Orientierung, keinen Festpreis für Ihr Haus.
Ratgeber lesenFörderung 2026
Für eine neue Wärmepumpe zahlt die KfW (Programm 458) privaten Eigentümern 2026 einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind bis zu 70 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Beim Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 Euro Kosten berücksichtigt (Förderrichtlinie vom 17.08.2026, gültig seit 21.07.2026). Entscheidend ist die Reihenfolge: Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag, erst danach Arbeiten.
Ratgeber lesenLohnt sich das?
Ob sich eine Wärmepumpe für Sie lohnt, hängt vor allem davon ab, wie effizient sie in Ihrem Haus arbeitet, was Strom im Vergleich zu Gas oder Öl kostet und wie viel Förderung Sie erhalten. Im Feldtest des Fraunhofer ISE an 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern erzeugten Luft/Wasser-Wärmepumpen aus 1 kWh Strom im Mittel 3,4 kWh Wärme. Dem steht eine große Investition gegenüber: In 160 Angeboten für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 2026 ausgewertet hat, lagen die Gesamtpreise zwischen 21.099 und 54.168 Euro.
Ratgeber lesenStrom, Tarif und § 14a
Eine neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb geht, ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Überlastung des Netzes zeitweise drosseln, aber nicht unter 4,2 kW. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt: pauschal (Modul 1) oder mit eigenem Zähler prozentual (Modul 2). Zeitvariable Netzentgelte (Modul 3) können Sie seit April 2025 zusätzlich wählen (Bundesnetzagentur).
Ratgeber lesenEnergieberatung und iSFP
Für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zahlt das BAFA 50 Prozent des Beraterhonorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für die Wärmepumpe selbst brauchen Sie keinen iSFP: Die KfW-Förderung beantragen Sie mit einer Bestätigung eines Fachbetriebs oder einer Energieeffizienz-Expertin. Ein iSFP lohnt sich vor allem, wenn Sie auch Dämmung, Fenster oder die Heizungsoptimierung planen. Wird eine Maßnahme aus dem iSFP umgesetzt und erfüllt sie die Bedingungen für den iSFP-Bonus, verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten. Kostenlose Erstberatung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ratgeber lesenHeizungsgesetz, Wärmeplanung, Ablauf und Fachbetrieb: den Austausch vorbereiten, auch im Mehrfamilienhaus, und Leistungen vergleichen.
Angebote und Leistungsumfang
Wie Sie Leistungen nebeneinanderlegen, fehlende Positionen erkennen und gezielt nachfragen.
Ratgeber lesenHeizungsgesetz 2026
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das bisherige Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht, eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist gestrichen. Sie wählen die Heizungsart grundsätzlich selbst. Wer nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Haus eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Für eine Wärmepumpe gilt diese Pflicht nicht (BGBl. 2026 I Nr. 226, § 43 GModG).
Ratgeber lesenAblauf Schritt für Schritt
Eine Wärmepumpe wird in einer festen Reihenfolge geplant: Erst prüft ein Fachbetrieb Ihr Haus und macht ein Angebot. Dann schließen Sie einen Vertrag mit Förderklausel und stellen den KfW-Antrag, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen (KfW 458).
Ratgeber lesenFachbetrieb finden
Einen guten Wärmepumpen-Fachbetrieb erkennen Sie an seiner Arbeitsweise: Er sieht sich Ihr Haus vor Ort an, ermittelt die Heizlast Raum für Raum, nennt die erwartete Jahresarbeitszahl und kümmert sich um Förderunterlagen, Elektrik und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Zwei dieser Punkte verlangt auch die Bundesförderung: Für einen KfW-Zuschuss muss die Anlage nach einer raumweisen Heizlastermittlung ausgelegt sein und rechnerisch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen (Förderrichtlinie vom 17.08.2026).
Ratgeber lesenHeizungstausch planen
Beim Wechsel von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe wird die gesamte Heizungsanlage neu abgestimmt. Eine gute Vorbereitung verbindet die Prüfung des Hauses mit klaren Zuständigkeiten für Installation, Stromanschluss und späteren Betrieb.
Ratgeber lesenAufstellort und Lärm
Bei einer Luftwärmepumpe entscheidet nicht nur das Gerät über die Geräusche in der Nachbarschaft. Aufstellort, Umgebung und Betriebsweise gehören zusammen in die Planung. Lassen Sie die konkrete Situation vor der Montage beurteilen.
Ratgeber lesenWärmeplanung und Fernwärme
Nach § 4 Wärmeplanungsgesetz müssen die Länder sicherstellen, dass Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis 30. Juni 2026 und kleinere spätestens bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan haben. Wer genau plant, regelt Ihr Bundesland. Der Plan zeigt, wo voraussichtlich zum Beispiel Wärmenetze in Frage kommen. Er hat aber keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 Abs. 4 WPG). Eine Pflicht zum Anschluss an ein Wärmenetz entsteht erst durch eine eigene Entscheidung Ihrer Kommune, etwa einen Anschluss- und Benutzungszwang. Dann fördert die KfW für Ihr Grundstück nur noch den Netzanschluss, keine eigene Heizung.
Ratgeber lesenMehrfamilienhaus und WEG
Auch Mehrfamilienhäuser lassen sich mit Wärmepumpen beheizen. In einer Eigentümergemeinschaft wird der Einbau mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen; wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG. Bei der KfW-Förderung werden für das Gebäude bei Antrag bis 31.01.2027 höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung berücksichtigt, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; der Betrag verteilt sich gleichmäßig auf alle Wohnungen, und davon wird der Zuschuss berechnet. Den Antrag stellt bei einer WEG die Verwaltung, selbst wohnende Eigentümer können für ihre Boni einen Zusatzantrag stellen. Ab sechs Wohnungen schreibt das Gesetz in der Regel zusätzlich eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe vor; Ausnahmen stehen unten.
Ratgeber lesenWas öffentlich dokumentierte Häuser zeigen – und was sich daraus nicht ableiten lässt.
Öffentlich dokumentierte Praxisbeispiele
Ein Haus von 1933 und ein Fachwerkhaus von 1896 zeigen unterschiedliche Wege zur Wärmepumpe. Wir ordnen die öffentlich dokumentierten Maßnahmen ein und leiten Fragen für Ihr eigenes Vorhaben ab. Beide Projekte haben wir nicht vermittelt.
Ratgeber lesenDie Beiträge ordnen öffentlich zugängliche Fachquellen ein und ergänzen eigene Prüffragen und Rechenhilfen. Quellen und Prüfstand stehen beim jeweiligen Beitrag. Dokumentierte Fremdprojekte sind ausdrücklich als solche bezeichnet; Rechenbeispiele beruhen auf genannten Annahmen. Eine Prüfung Ihres Hauses ersetzt das nicht.
Örtliche Bedingungen, Genehmigungen und ergänzende Förderprogramme können sich unterscheiden. Ob ein Betrieb Ihr Vorhaben übernehmen kann, hängt von Standort, Einsatzgebiet und freien Kapazitäten ab.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Wir suchen einen Fachbetrieb, der dort arbeitet, wo Ihr Haus steht. Gibt es für Ihre Postleitzahl einen passenden Betrieb, übernimmt er Prüfung vor Ort, Planung und Einbau. Ihre Anfrage ist kostenlos und kein Auftrag.