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Wärmepumpe im Betrieb: richtig einstellen, warten und die Effizienz prüfen
Eine Wärmepumpe arbeitet am effizientesten mit einer möglichst niedrigen Vorlauftemperatur. Die Heizkurve sollte ein Fachbetrieb passend zum Haus einstellen; eine starke Nachtabsenkung bringt bei Wärmepumpen laut Verbraucherzentrale wenig. Ob die Anlage gut läuft, zeigt die Jahresarbeitszahl: Teilen Sie die erzeugte Wärme eines Jahres (Wärmemengenzähler) durch den Stromverbrauch im selben Zeitraum. Ab etwa 3 gilt eine Wärmepumpe als effizient. Für die Routinewartung rechnet die Verbraucherzentrale mit etwa 150 bis 300 Euro im Jahr, dazu kommen Arbeits- und Fahrtzeit des Fachbetriebs.
Quellen geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Prüfung Ihres Hauses.
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Heizkurve und Vorlauftemperatur: Was ist richtig eingestellt?
Die Heizkurve legt fest, wie warm das Heizungswasser bei welcher Außentemperatur wird: Je kälter es draußen ist, desto höher die Vorlauftemperatur. Gerade bei Wärmepumpen ist eine niedrige Vorlauftemperatur entscheidend für die Effizienz.
Ziel ist laut Verbraucherzentrale die niedrigste Vorlauftemperatur, bei der die Räume mit voll geöffneten Thermostatventilen noch warm genug werden. Die Heizkurve sollte ein erfahrener Fachbetrieb passend zum Zustand des Hauses einstellen. Besonders zu empfehlen ist bei Wärmepumpen der hydraulische Abgleich.
Quelle: Verbraucherzentrale: Heizung optimieren und Heizkosten sparen (Stand 08.10.2026).
Lohnt sich eine Nachtabsenkung?
Bei Wärmepumpen meist nicht. Laut Verbraucherzentrale bringt eine starke Absenkung oder Abschaltung wenig. Längere Aufheizzeiten senken den Komfort und schaden meist der Effizienz. Moderne Regelungen können zudem Wetterprognosen und variable Stromtarife berücksichtigen.
Quelle: Verbraucherzentrale: Heizung optimieren und Heizkosten sparen (Stand 08.10.2026).
Wie prüfe ich, ob meine Wärmepumpe effizient läuft?
Mit der Jahresarbeitszahl. Die Verbraucherzentrale rät zu einem Wärmemengenzähler, falls noch keiner vorhanden ist. Teilen Sie die erzeugte Wärme nach einem Jahr durch den Stromverbrauch der Wärmepumpe im selben Zeitraum. Liegt das Ergebnis deutlich unter den Erwartungen, sollten Sie die Ursachen mit dem Fachbetrieb suchen.
Zur Einordnung: Ab einer Jahresarbeitszahl von 3 gilt eine Wärmepumpe laut Verbraucherzentrale heute als effizient. Herstellerangaben stammen aus Labormessungen und werden im Alltag meist nicht erreicht. Im Feldtest des Fraunhofer ISE mit 77 Anlagen kamen Luft/Wasser-Wärmepumpen im Mittel auf 3,4, erdgekoppelte Anlagen auf 4,3.
Quelle: Verbraucherzentrale: Technik und Ausstattung einer Wärmepumpenanlage (Stand 05.01.2026).
Quelle: Verbraucherzentrale: Wie umweltfreundlich und effizient ist eine Wärmepumpe? (Stand 06.03.2026).
Was tun, wenn der Heizstab oft läuft?
Der elektrische Heizstab unterstützt die Wärmepumpe bei besonders kalter Witterung (Fraunhofer ISE). Laut Verbraucherzentrale lässt sich die Jahresarbeitszahl teils noch durch Einstellungen an der Regelung oder das Abschalten des Heizstabs verbessern.
Im Fraunhofer-Feldtest übernahm der Heizstab bei Luft/Wasser-Wärmepumpen nur 1,3 Prozent der elektrischen Arbeit; die Witterung im Messzeitraum war allerdings vergleichsweise mild. Läuft er bei Ihnen deutlich häufiger, lassen Sie Einstellungen und Auslegung prüfen.
Quelle: Verbraucherzentrale: Wie umweltfreundlich und effizient ist eine Wärmepumpe? (Stand 06.03.2026).
Wie oft muss eine Wärmepumpe gewartet werden, und was kostet das?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt für alle Wärmepumpen jährlich bis alle zwei Jahre eine Kontrolle der mechanischen Bauteile sowie die Prüfung von Dichtheit, Druck und Temperatur. Dafür rechnet sie mit etwa 150 bis 300 Euro im Jahr, dazu kommen Arbeits- und Fahrtzeit des Fachbetriebs. Bei reinen Wärmepumpen entfällt der Besuch des Schornsteinfegers.
Viele Betriebe bieten Vollwartungsverträge zu Festpreisen an. Prüfen Sie, ob alle vorgeschriebenen und empfohlenen Arbeiten enthalten sind.
Quelle: Verbraucherzentrale: Kosten und Förderung einer Wärmepumpe (Stand 17.04.2026).
Gibt es eine Pflicht zur Betriebsprüfung?
Ja, aber nur für größere Gebäude. Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten oder für ein Gebäudenetz mit mindestens sechs angeschlossenen Einheiten eingebaut werden, müssen nach einer vollen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, geprüft werden (§ 60a GModG). Ausgenommen sind Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Ohne Fernkontrolle ist die Prüfung spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen.
Nach der bis Ende 2026 geltenden Fassung werden unter anderem hydraulischer Abgleich, Heizkurve und weitere Regelparameter, Vor- und Rücklauftemperaturen, die gemessene Jahresarbeitszahl und der Füllstand des Kältemittelkreislaufs geprüft. Nötige Optimierungen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen. Für ein Einfamilienhaus schreibt das Gesetz diese Prüfung nicht vor; die Prüfliste eignet sich aber gut als Gesprächsgrundlage.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2): Die Pflicht betrifft dann Wärmepumpen, die Raumwärme und Warmwasser liefern. Sie entfällt, wenn die Wärmepumpe einer Fernkontrolle unterliegt oder ein Wartungsvertrag besteht. Ohne beides ist spätestens alle fünf Jahre erneut zu prüfen. Geprüft werden dann allgemein die für Betrieb, Funktion und Effizienz maßgeblichen Einstellungen und Komponenten.
Quelle: Gesetze im Internet: § 60a Gebäudemodernisierungsgesetz (Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen).
Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: Gesetz vom 23.07.2026 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Wird die Optimierung einer bestehenden Wärmepumpe gefördert?
Die Förderrichtlinie zählt bei einer vorhandenen Wärmepumpe auch deren Optimierung zur Heizungsoptimierung, ebenso den hydraulischen Abgleich mit Einstellung der Heizkurve und den Einbau von Niedertemperaturheizkörpern. Gefördert wird in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten mit 15 Prozent (Nr. 5.4 a und 8.4.1 d).
Wichtig: Gefördert wird nur die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind (TMA Nr. 4.1). Eine neu eingebaute Wärmepumpe lässt sich in den ersten zwei Jahren also nicht über die Heizungsoptimierung fördern. Das Heizsystem muss hydraulisch abgeglichen sein oder nach Verfahren B abgeglichen werden, und die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300 Euro brutto betragen (Nr. 5). Mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan sind 5 Prozentpunkte zusätzlich möglich. Voraussetzung ist ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto, und der Bonus gilt nur für Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze (30.000 Euro für die erste Wohneinheit, Nr. 8.3.1 a und 8.4.2). Bei einer üblichen Optimierung kommt er deshalb meist nicht zum Tragen.
Zuständig ist das BAFA. Den Antrag stellen Sie, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Beim Antrag muss bereits ein Vertrag mit dem Betrieb vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde (aufschiebende oder auflösende Bedingung) und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt (Nr. 9.2.1).
Diese Punkte sollten Sie bei der Übergabe klären
Unsere Checkliste für Inbetriebnahme und erstes Betriebsjahr:
- Welche Heizkurve und welche Vorlauftemperatur sind eingestellt, und wo ist das dokumentiert?
- Wo lese ich Stromverbrauch und erzeugte Wärme ab?
- Wann schaltet der Heizstab zu, und kann ich das sehen?
- Wie ist die Warmwasserbereitung eingestellt?
- Wer ist bei Störungen zuständig, und wann ist die erste Wartung fällig?
- Wird nach der ersten Heizperiode gemeinsam nachjustiert?