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Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen: Planung
Beim Wechsel von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe wird die gesamte Heizungsanlage neu abgestimmt. Eine gute Vorbereitung verbindet die Prüfung des Hauses mit klaren Zuständigkeiten für Installation, Stromanschluss und späteren Betrieb.
Quellen geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Prüfung Ihres Hauses.
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Was gilt rechtlich seit Juli 2026?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Sie wählen die neue Heizung grundsätzlich selbst. Eine Wärmepumpe hat keine Brennstoff-Pflichtanteile; für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigen sie ab 2029 schrittweise (§ 43). Die folgende Planung gilt für den Wechsel zur Wärmepumpe.
Quelle: Gesetze im Internet: § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz.
1. Haus und benötigte Heizleistung aufnehmen
Sammeln Sie Grundrisse, bisherige Verbrauchsabrechnungen, Angaben zur Dämmung und geplante Sanierungen. Notieren Sie, welche Räume bisher schlecht warm werden. Lassen Sie die benötigte Heizleistung und die Heizlast der einzelnen Räume berechnen. Geplante Verbesserungen am Gebäude gehören in diese Betrachtung.
Unsere Frage für das Angebot: Auf welchen Gebäudedaten beruht die vorgeschlagene Leistung, und welche Annahmen sind noch offen? Bitten Sie um eine nachvollziehbare Antwort, bevor Sie eine bestimmte Gerätegröße bestellen.
Quelle: Verbraucherzentrale: Voraussetzungen im Eigenheim.
Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung: Hydraulischer Abgleich.
2. Heizkörper und Warmwasser zusammen planen
Vorhandene Heizkörper schließen eine Wärmepumpe nicht aus. Entscheidend ist, ob ihre Leistung bei der geplanten Vorlauftemperatur ausreicht. Der hydraulische Abgleich stimmt die Heizwasserverteilung auf den Bedarf der Räume ab.
Besprechen Sie außerdem Personenanzahl und Warmwassernutzung. Lassen Sie auflisten, welche Heizkörper bleiben, welche geändert werden und wie die Warmwasserversorgung ausgelegt wird. Halten Sie Ihre Erwartungen an Raumtemperaturen und gleichzeitiges Duschen fest, statt nur nach einem möglichst großen Speicher zu fragen.
Quelle: Verbraucherzentrale: Voraussetzungen im Eigenheim.
Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung: Hydraulischer Abgleich.
3. Aufstellung und Arbeiten am Gebäude abstimmen
Bei einer Luftwärmepumpe müssen Luftführung, Wartungszugang und Geräusche am gewählten Standort mitgeplant werden. Lassen Sie sich diesen Standort am Haus zeigen, bevor er im Angebot festgeschrieben wird.
- Wer plant Leitungswege, Wanddurchführungen und die Aufstellung?
- Wer übernimmt den Ausbau des alten Kessels und gegebenenfalls den Umgang mit dem Öltank?
- Wer klärt notwendige örtliche Anzeigen oder Genehmigungen mit der zuständigen Behörde?
- Wie werden Heizung und Warmwasser während des Umbaus organisiert?
Quelle: Verbraucherzentrale: Betrieb und Aufstellung einer Wärmepumpe.
4. Elektrofachbetrieb und Netzbetreiber früh einbeziehen
Für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Vorgaben zur Anmeldung und Steuerbarkeit. Ob und wie die konkrete Wärmepumpenanlage darunter fällt, klärt der Elektrofachbetrieb mit dem örtlichen Netzbetreiber. Anmeldung, Messkonzept und technische Vorbereitung gehören deshalb bereits in die Planung.
Unsere Checkliste für die Abstimmung: Wer prüft Hausanschluss und Zählerschrank? Wer meldet die Anlage an? Welche Mess- und Steuerungstechnik wird benötigt? Welche Arbeiten sind im Preis enthalten? Bitten Sie um einen benannten Ansprechpartner für offene Rückfragen.
Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen ausführen (§ 13 Abs. 2 NAV). Klären Sie deshalb früh, ob Ihr Heizungsbetrieb das selbst übernimmt oder mit einem Elektrofachbetrieb zusammenarbeitet.
Quelle: Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Quelle: Gesetze im Internet: § 13 Niederspannungsanschlussverordnung.
5. Einweisung und Betrieb mitbestellen
Zur Übergabe gehören die Dokumentation der Anlage und Einstellungen sowie eine verständliche Einweisung. Lassen Sie sich die Heizkurve, Warmwasserregelung und Verbrauchsanzeige erklären. Vereinbaren Sie mit dem Fachbetrieb, welche Wartung Ihr System benötigt und wer bei Störungen hilft.
Notieren Sie nach dem Start Stromverbrauch, bereitgestellte Wärmemenge und auffälliges Verhalten. Solche Aufzeichnungen erleichtern die spätere Überprüfung. Halten Sie im Auftrag fest, an wen Sie sich wenden können, wenn Räume nicht warm werden oder Einstellungen nachgebessert werden müssen. Ein allgemeines Effizienzversprechen ersetzt diese Vereinbarung nicht.
Quelle: Umweltbundesamt: Wärmepumpe planen, installieren und betreiben.