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Wärmepumpen-Lexikon: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

Wer eine Wärmepumpe plant, begegnet vielen Fachbegriffen. Hier finden Sie die wichtigsten kurz erklärt, sortiert nach Technik, Heizung im Haus, Strom, Förderung und Recht. Jede Erklärung stützt sich auf die genannten Quellen; ausführlicher geht es in den verlinkten Ratgebern weiter.

Quellen geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Prüfung Ihres Hauses.

Zum Mitnehmen ins Fachgespräch. Im Druckdialog auch als PDF speicherbar.

Kennzahlen und Technik

Diese Begriffe beschreiben, wie effizient eine Wärmepumpe arbeitet und womit sie betrieben wird.

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Kennzahlen und Technik
BegriffBedeutung
Jahresarbeitszahl (JAZ)Wie viele Einheiten Wärme die Anlage im Jahresschnitt aus einer Einheit Strom gewinnt. Ab etwa 3 gilt eine Wärmepumpe als effizient; für die Förderung muss sie rechnerisch mindestens 3,0 nach VDI 4650 erreichen.
ETAs (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz)Effizienz über eine Heizsaison nach EU-Ökodesign, angegeben in Prozent. Die Förderung verlangt Mindestwerte, etwa bei Wärmequelle Luft 150 % bei 35 °C und 125 % bei 55 °C.
WärmemengenzählerMisst die erzeugte Wärme. Zusammen mit dem Stromverbrauch lässt sich daraus die Jahresarbeitszahl selbst berechnen.
Natürliches KältemittelZum Beispiel R290 (Propan) oder R744 (Kohlendioxid). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
HybridheizungElektrische Wärmepumpe zusammen mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung; das Gesetz nennt sie Wärmepumpen-Hybridheizung (§ 42 Abs. 2 Nr. 5 GModG).
Warmwasser-WärmepumpeKleines Gerät nur für Warmwasser, meist im Keller mit Raumluft als Wärmequelle; heizt keine Räume.

Quelle: Verbraucherzentrale: Wie umweltfreundlich und effizient ist eine Wärmepumpe? (Stand 06.03.2026).

Quelle: Verbraucherzentrale: Technik und Ausstattung einer Wärmepumpenanlage (Stand 05.01.2026).

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 mit Technischen Mindestanforderungen (PDF).

Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: Gesetz vom 23.07.2026 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.

Quelle: Verbraucherzentrale: Warmwasser, wenn ich mit einer Wärmepumpe heize (Stand 30.01.2026).

Heizung im Haus

Diese Begriffe betreffen die Verteilung der Wärme im Haus und die Einstellung der Anlage.

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Heizung im Haus
BegriffBedeutung
HeizlastWärmeleistung in Kilowatt, die das Haus bei der für den Standort angesetzten Norm-Außentemperatur braucht, um die gewünschten Raumtemperaturen zu halten. Für die Förderung wird sie Raum für Raum nach DIN EN 12831 ermittelt.
VorlauftemperaturTemperatur des Heizungswassers auf dem Weg zu den Heizkörpern. Je niedriger, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.
HeizkurveRegelt, wie warm das Heizungswasser bei welcher Außentemperatur wird. Ein Fachbetrieb stellt sie passend zum Haus ein.
Hydraulischer AbgleichStimmt die Wassermengen auf jeden Raum ab. Für die Förderung ist er nach Verfahren B vorgeschrieben.
PufferspeicherSpeichert Heizwärme zwischen. Nicht immer nötig, bei Hybridheizungen aber unverzichtbar.

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 mit Technischen Mindestanforderungen (PDF).

Quelle: Verbraucherzentrale: Heizung optimieren und Heizkosten sparen (Stand 08.10.2026).

Quelle: Verbraucherzentrale: Technik und Ausstattung einer Wärmepumpenanlage (Stand 05.01.2026).

Strom und Netz

Diese Begriffe betreffen den Stromanschluss und die Steuerung durch den Netzbetreiber.

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Strom und Netz
BegriffBedeutung
§ 14a EnWGWärmepumpen mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Netzengpässen zeitweise drosseln; mindestens 4,2 kW bleiben immer verfügbar, bei großen Anlagen mehr. Dafür sinkt das Netzentgelt.
Modul 1, 2 und 3Wahlmöglichkeiten für das reduzierte Netzentgelt: pauschal, prozentual mit eigenem Zähler oder zeitvariabel zusätzlich zu Modul 1 (setzt ein intelligentes Messsystem voraus).
Intelligentes Messsystem (iMSys)Digitaler Stromzähler, der über ein Smart-Meter-Gateway mit einem Kommunikationsnetz verbunden ist (§ 2 MsbG). Ein digitaler Zähler allein (moderne Messeinrichtung) ist noch kein iMSys. Wer gefördert wird, muss nach der Inbetriebnahme eines mit Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber beantragen, falls noch keines vorhanden ist.

Quelle: Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG).

Quelle: Gesetze im Internet: § 2 Messstellenbetriebsgesetz (Begriffsbestimmungen, abgerufen am 21.10.2026).

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 mit Technischen Mindestanforderungen (PDF).

Förderung und Antrag

Diese Begriffe begegnen Ihnen beim KfW-Zuschuss und bei der Energieberatung.

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Förderung und Antrag
BegriffBedeutung
BzA (Bestätigung zum Antrag)Erstellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte vor dem KfW-Antrag; enthält unter anderem geplante Heizung und Kosten.
FörderklauselGemeint ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag: Er gilt erst mit der Förderzusage oder endet, wenn sie ausbleibt. Für KfW 458 muss ein solcher Vertrag mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum vor dem Antrag vorliegen; ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn, und die Förderung entfällt.
BnD (Bestätigung nach Durchführung)Bestätigt nach dem Einbau, dass alles wie beantragt umgesetzt wurde; Grundlage für die Auszahlung.
Klimageschwindigkeits-BonusZusätzlicher Fördersatz für selbst wohnende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen; 16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkend.
Einkommens-BonusZusätzlicher Fördersatz für selbst wohnende Eigentümer nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozentpunkte bis 30.000 Euro, 30 Prozentpunkte bis 40.000 Euro, 10 Prozentpunkte bis 50.000 Euro. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt werden vom Einkommen pauschal 10.000 Euro abgezogen (Familienzuschlag).
iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)Geförderter Energieberatungsbericht mit Sanierungsschritten; das BAFA zahlt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Quelle: KfW: Merkblatt 458, Stand 09/2026 (PDF).

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 mit Technischen Mindestanforderungen (PDF).

Quelle: BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude.

Recht und Planung

Diese Begriffe betreffen Gesetze und die Planung in Ihrer Gemeinde.

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Recht und Planung
BegriffBedeutung
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)Seit 29.07.2026 der neue Name des Gebäudeenergiegesetzes, oft Heizungsgesetz genannt. Es schreibt keine bestimmte Heizungsart vor. Wer nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, braucht ab 2029 steigende Anteile aus Biobrennstoffen oder bestimmtem Wasserstoff (10 Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035, 60 ab 2040). Die Pflicht kann auch anders erfüllt werden, etwa mit Solarthermie oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung (§ 43).
Kommunaler WärmeplanPlan der nach Landesrecht zuständigen Stelle, meist der Gemeinde. Er teilt das Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein und zeigt so, wo etwa Wärmenetze in Frage kommen. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Wärmenetz und GebäudenetzEin Wärmenetz versorgt Gebäude mit leitungsgebundener Wärme, etwa als Fernwärme. Ein Gebäudenetz verbindet zwei bis 16 Gebäude mit höchstens 100 Wohneinheiten.

Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: Gesetz vom 23.07.2026 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.

Quelle: Gesetze im Internet: § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz.

Quelle: Gesetze im Internet: § 23 Wärmeplanungsgesetz (Wärmeplan).

Quelle: Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 mit Technischen Mindestanforderungen (PDF).